Zurück

INTROIBO Abteikirche AD ALTARE DEI

Inhalt



ZUR EINFÜHRUNG

Allgemeine Einführung

Vom heiligen Meßopfer

Lehre des Konzils von Trient

Allgemein

«Um die ewige Erlösung zu wirken (Hebr. 9,12), wollte Christus sich einmal auf dem Altare des Kreuzes dem Vater zum Opfer darbringen. Sein Priestertum sollte aber mit seinem Tode nicht aufhören. Deshalb brachte er beim letzten Abendmahl seinen Leib und sein Blut unter den Gestalten von Brot und Wein Gott Vater dar und wollte damit seiner Kirche ein Opfer hinterlassen, durch welches das blutige, einmal am Kreuze darzubringende Opfer vergegenwärtigt, das Andenken daran bis zum Ende der Welt festgehalten und seine heilsame Kraft zur Nachlassung der Sünden zugewendet würde, die von uns täglich begangen werden» (Trid. Sess. XXII, c. I).

So das Konzil von Trient. Es bringt das Opfer der heiligen Messe mit der Passahfeier im Abendmahlsaal und mit dem Opfer Christi am Kreuze in Verbindung. Es erklärt: die heilige Messe ist ein «wahres und eigentliches Opfer». Die Opfergabe, die Gott in der heiligen Messe dargebracht wird, ist ein und dieselbe wie jene, die einst am Kreuze geopfert wurde, nämlich Christus, der Gottmensch, eine reine, heilige, unbefleckte, Gott vollkommen wohlgefällige Opfergabe, eine Opfergabe von unendlichem Wert. Darin liegt die überragende Würde des Opfers der heiligen Messe, daß wir in ihr Christus selbst, den lebendigen Christus mit Gottheit und Menschheit, mit seinem heiligen Innenleben, mit seinem Beten, Lieben, Lobpreisen und Sühnen, mit den unendlichen Verdiensten seines Erdenwirkens und mit der überschwenglichen Fülle der Güter und Werte seines erklärten Lebens im Himmel als unsre Gabe vor Gott bringen können. Die Macht dazu ist uns durch die heilige Taufe verliehen worden: dazu sind wir Getaufte, Christen, um diese erhabene Opfergabe Gott mit dem Priester darbringen zu können und ihm dadurch eine vollkommene, Gottes wahrhaft würdige Verherrlichung zu bieten und so den Zweck unsres Daseins ganz zu erfüllen.

Die Gestalten von Brot und Wein sind zum Vollzug des eucharistischen Opfers wesentlich notwendig, da sie das Opfer Christi in der heiligen Messe zu einem sichtbaren Opfer machen. «Die Natur des Menschen verlangt ein sichtbares Opfer» (Konzil von Trient).

Christus der Opferpriester

Christus ist in der heiligen Messe zugleich die Opfergabe und der Opferpriester. Am Kreuz und auf dem Altar haben wir «ein und dieselbe Opfergabe und ein und denselben Opfernden [Priester]» (Konzil von Trient). «Weil im Alten Testament wegen der Unzulänglichkeit  des levitischen Priestertums die Vollendung [das Vollkommene] nicht erreicht werden konnte, mußte ein anderer Priester auftreten, unser Herr Jesus Christus» (Konzil von Trient). In der heiligen Messe steht der «heilige, schuldlose, reine Hohepriester, der nicht aus der Zahl der Sünder, sondern über alle Himmel erhaben ist» (Hebr. 7, 26), am Altar. Sein Beten und Opfern hat einen unendlichen, göttlich großen Wert. Jedes Opfern und Beten eines Geschöpfes im Himmel und auf Erden, das nicht in das Opfern dieses Hohenpriesters und Hauptes der Menschheit irgendwie einbezogen und mit ihm eins geworden ist, wäre gehaltlos, eine Schale ohne Kern, vor Gott ohne Wert und Wirkung.

Christus und der menschliche Priester

Christus ist in der Feier der heiligen Messe der eigentliche Priester und Opferer. Aber er opfert durch den sichtbaren, d.h. durch den geweihten menschlichen Priester. Dieser besitzt in seinem Priestertum kein anderes Priestertum als das Christi selbst, er übt Christi unsichtbares Priestertum in sichtbarer Weise aus, ganz und gar abhängig vom Hohenpriester, als dessen Werkzeug und Stellvertreter. So ist und bleibt Christus der eigentliche Priester. Er ist dies in der heiligen Messe nicht etwa bloß dadurch, daß er sie eingesetzt und sie darzubringen befohlen hat; auch nicht bloß dadurch, daß sie ihre Kraft und Wirksamkeit von ihm hat, oder bloß dadurch, daß er Priester und Gläubige zur Feier und Mitfeier der heiligen Messe anregt, sondern vor allem durch die unmittelbare und persönliche Darbringung des eucharistischen Opfers. Christus opfert, indem er in jeder heiligen Messe, durch die Kraft seiner Gottheit und Menschheit, mittels des geweihten Priesters Brot und Wein in seinen Leib und sein Blut verwandelt. In der Verwandlung (Konsekration) vollzieht sich die eigentliche Opferhandlung der heiligen Messe. Diese Verwandlung nimmt aber in jeder heiligen Messe Christus selber vor: «Das ist mein Leib. Das ist mein Blut.» In jeder Messe betätigt er seine priesterliche Gesinnung Gott und den Menschen gegenüber, die vollkommene Hingabe an den Vater zum Heile der Menschen. Mag der geweihte Priester, der Mensch, auch unvollkommen sein, mag er mit Schwachheiten und Sünden behaftet, ja mit unreinen Händen am Altare stehen, das Opfer, das er darbringt, bleibt doch immer rein: das Opfer Christi. Deshalb ist das eucharistische Opfer stets und überall das heilige, unbefleckte Opfer und, wie das Opfer am Kreuz, von unendlichem Wert und unendlicher Vollkommenheit.

Opferhandlung – Konsekration

Zum Opfer gehört außer der Opfergabe und dem Opferpriester auch die Opferhandlung. Die eucharistische Opferhandlung ist in der Konsekration des Brotes und Weines beschlossen. Die «Opferung» der Messe ist nicht die eigentliche Opferhandlung: sie ist die Überbringung der Opfergaben auf den Altar, die liturgische Zubereitung der Opfergaben und zugleich der sichtbare Ausdruck unsrer Teilnahme am Opfer, da die Opfergaben auch ein Sinnbild von uns sind (Opfervorbereitung). Wahre und wirkliche Opferhandlung ist die heilige Wandlung. Gerade als Opferhandlung muß die Wandlung irgendwie der sinnlich wahrnehmbare, menschliche Ausdruck der inneren Opfergesinnung Christi und der sich mit ihm opfernden Kirche sein.

Wie bringt nun die heilige Wandlung die innere Opfergesinnung Christi, seine restlose Selbsthingabe an den Vater, sichtbar zum Ausdruck? Sicher ist, daß Christus, und zwar indem er als Haupt der Kirche und mit seiner Kirche opfert, im Opfer der heiligen Messe die Opfergesinnung, die er am Kreuze hatte, unverändert besitzt und zur Darstellung bringt, freilich nicht mehr in der Form eines blutigen, qualvollen Sterbens, sondern «in unbIutiger Weise» (Konzil von Trient). Sicher ist, daß die heilige Messe wie das Kreuzesopfer ein wahres, in der Gegenwart sich vollziehendes Opfer ist. Bei diesem Opfer wird an der Opfergabe eine Handlung vorgenommen, in der der Heiland seine ewig bleibende, unendlich vollkommene Gesinnung gegen Gott, von der er am Kreuze beseelt war, zum Ausdruck bringt und für die Ehre Gottes und unser Heil fruchtbar macht.

Messe und Kreuzesopfer

Deshalb ist die heilige Messe in ihrem Wesen eine Nachbildung des Kreuzesopfers Christi, aber nicht ein leeres, schattenhaftes Bild, wie es etwa ein Passionsspiel ist, sondern eine wirkliche Darstellung, in welcher derselbe Christus, der sich am Kreuze opferte, lebendig, wenn auch nicht in blutiger Weise, im gleichen Geist und mit derselben inneren Gesinnung sich opfert wie ehedem am Kreuze. Die heilige Messe ist demnach ein lebendiges, die Wirklichkeit geheimnisvoll in sich schließendes Bild, eine lebendige Vorführung und in diesem Sinne eine wesenhafte Vergegenwärtigung oder Erneuerung (Röm. Katechismus) des Kreuzesopfers. Die heilige Messe schließt also eine innere und wesenhafte Beziehung zum Kreuzesopfer ein wahres Opfer.

Darin liegt die Würde und Bedeutung der heiligen Messe, daß sie ein und dasselbe Opfer ist wie das am Kreuze, ebenso heilig, ebenso gottgefällig. Deshalb verschafft auch sie Gott unendliche Ehrung, bietet ihm unendlichen Lobpreis, unendliche Danksagung und Anbetung. Für uns aber zeitigt jede heilige Messe dieselbe Frucht wie das Kreuzesopfer: sie wendet uns die von Christus am Kreuze erworbenen Verdienste, Gnaden und Genugtuungen zu.

Messe und Leben Christi

Weil die heilige Messe ihrem innersten Wesen nach zum Kreuzesopfer in Beziehung steht, muß sie zuallererst aus diesem verstanden und erklärt werden. Das Kreuzesopfer ist der klarste Ausdruck der Opfergesinnung, des vollkommenen Gehorsams und der liebenden Selbsthingabe Christi an den Willen Gottes. Aber Christi Tod am Kreuz ist nicht das Letzte. Zum Werke der Erlösung gehört nicht bloß das Sterben Christi, seine Erniedrigung, sondern auch die Auferstehung und die Himmelfahrt, seine Erhöhung und Verklärung. Tod und Auferstehung Christi gehören zusammen wie Erlösung von der Sünde und Mitteilung der Gnade. «Um unsrer Sünden willen ist er gestorben und um unsrer Rechtfertigung willen ist er auferstanden» (Röm. 4,25). Die Verklärung Christi ist die Vollendung seines Sterbens, sie gehört zur Vollständigkeit der Erlösung und bildet mit dem Leiden und Sterben Christi ein Ganzes. So steht geschrieben: «Christus mußte leiden und am dritten Tage auferstehen» (Luk. 24,46). Die Verklärung Christi ist nicht bloß Opferlohn, sie ist auch Opferziel. Deshalb ist die heilige Messe ein Gedächtnis nicht bloß des Leidens, sondern auch der Auferstehung und Himmelfahrt Christi, seines verklärten Lebens und Wirkens. Die ganze Erlösungstat Christi, die ihren Höhepunkt hat in Tod und Auferstehung, ist so der Inhalt der Feier der heiligen Messe (vergl. das Kanongebet «Unde et memores» nach der Wandlung).

Messe und Kirchenjahr

Trotz aller Verschiedenheit der im Opfer der heiligen Messe gefeierten Festgeheimnisse und trotz aller Abwechslung in den Lese- und Gesangsteilen bleibt das Meßopfer immer und notwendigerweise eine Abbildung und Darstellung des Kreuzestodes Christi, an Weihnachten ebenso wie an Ostern oder am Feste der heiligsten Dreifaltigkeit. Ob im Sinne der Liturgie Christus in der heiligen Messe als Herr und König oder als Mann der Schmerzen oder als Arzt und Totenerwecker auftritt, immer erscheint er hier als der, welcher als Haupt seiner Kirche seinen Opfertod am Kreuze unblutig erneuert und opfernd uns dessen Früchte zuwendet. Freilich wechseln diese Früchte und Gnaden, je nach dem Festgeheimnis und je nach der Verfassung unsrer Seelen. Ja man kann sagen, daß in der eucharistischen Feier die einzelnen Ereignisse des Lebens Christi, wie sie im Laufe des Kirchenjahres vor uns treten, in gewissem Sinne lebendige Wirklichkeit werden. Denn auf dem Altar erscheint wahrhaft und persönlich derselbe Heiland, der einmal geboren wurde, litt, starb und jetzt im Himmel thront, den wir im Evangelium lehren und heilen sehen; beim heiligen Opfer macht er an den Gliedern seines mystischen Leibes in besonderer Weise die Gnaden wirksam, die er in den verschiedenen Geheimnissen seines Erdenlebens seiner Kirche einmal erworben hat. So bildet und baut Christus im Laufe der Zeiten und gerade im Kirchenjahr seinen mystischen Leib aus, die Kirche.

Opfer der Kirche

Die heilige Messe ist nicht bloß das Opfer Christi, sie ist auch das Opfer der Kirche; sie wird von der Kirche und durch die Kirche Gott dargebracht. Im Opfer der heiligen Messe besitzt die Kirche ihr erhabenstes Gut, ihren größten Reichtum, die höchste Form ihrer Frömmigkeit. In ihr kann sie dem unendlichen Gott einen unendlichen Erweis von Liebe und Dankbarkeit darbieten, einen unendlichen Ersatz für jede Sünde und Schuld. In ihr wird Christi Opfern und Beten das Opfern und Beten, Lieben und Lobsingen der Kirche und ihrer einzelnen Glieder. In ihr wird die Kirche selbst die Priesterin der Menschheit und der Gesamtschöpfung und singt Gott durch Christus und mit Christus und in Christus den Hymnus des vollkommensten Lobpreises. In ihr erfüllt die Kirche ihren eigentlichsten und ersten Beruf, für den sie geschaffen ist und in den Wassern der Taufe neugeboren wird. Heiligeres, Segenvolleres kann sie nicht vollbringen, als was sich in der Feier der heiligen Messe vollzieht. Heiligeres, Segenvolleres gibt es auch für den Christen nicht, als die heilige Messe im rechten Geiste mitzufeiern.

Dies geschieht dadurch, daß wir in Christus und mit Christus, unsrer Opfergabe, uns selbst mitopfern. Die Opfergabe vertritt die Stelle dessen, der sie darbringt. In der Opfergabe bringt der Opfernde sich selbst zum Opfer; tut er dies nicht, so opfert er rein äußerlich und nur unvollkommen.

Wenn wir zur heiligen Opferfeier kommen, sind wir erschienen, nicht um irgend eine Privatandacht zu verrichten, um irgend etwas zu beten oder eine Betrachtung zu machen, z.B. über die Geheimnisse des Leidens Christi, auch nicht um bloß die Meßgebete mitzubeten, sondern um das heilige Opfer zu feiern und, wenn es möglich ist, seine Frucht, die heilige Kommunion zu empfangen. Wir kommen, um in geistiger Gemeinschaft mit der Kirche im großen und mit der in dem Gotteshause zur Opferfeier verbundenen Teilkirche (Pfarrei), in Gemeinschaft mit dem zelebrierenden Priester am Altare und mit dem uns in sein Opfer aufnehmenden Hohenpriester Christus zu beten und zu opfern. Wir kommen, um Christus als unsre Opfergabe zu erwarten, um ihn dann mit der ganzen Fülle seines heiligsten Herzens, mit seinen Gebeten und Tugenden der allerheiligsten Dreifaltigkeit darzubieten, zum Ausdruck unsrer Liebe, Anbetung, Hingabe und Huldigung. Wir kommen, um im äußern Opfern auch uns selbst zu einem Opfer mit Christus zu machen, um in die Opfergesinnung Christi einzugehen.

Die Feier der heiligen Messe ist wesenhaft Gemeinschaftsfeier, in welcher der einzelne in das Leben, Denken, Wollen und Tun der Gemeinschaft eingeht und sich in der Gemeinschaft Christus, dem sich opfernden Hohenpriester und Haupte, hingibt. Da kommt die «Gemeinschaft der Heiligen» mit ihrem wundervollen, übernatürlichen Lebens- und Güteraustausch zur herrlichsten Entfaltung.

Bei der Feier der heiligen Messe treten wir in Opfergemeinschaft mit den Heiligen und Seligen des Himmels, unsern verklärten Brüdern und Schwestern. Sie legen ihre Gebete und Verdienste, ihre Tugenden und Abtötungen, ihre Entsagung und Buße, ihre Liebe zu Gott, ihr heldenhaftes Wirken und Leiden in unsre Hand, damit wir dies alles als unser Eigentum und unsre Opfergabe durch Christus und mit Christus dem himmlischen Vater darbringen. So wird diese Opfergabe duftend vom Wohlgeruch ihrer Tugenden, ihrer Jungfräulichkeit, Demut, Nächstenliebe – duftend vom Wohlgeruch der Reinheit und Heiligkeit der hehren Gottesmutter, der Apostel, der Martyrer, der Bekenner und Jungfrauen (vgl. die Secreta am Feste der hl. Katharina von Siena, 30. April).

Wir treten auch in lebendige Opfer- und Gütergemeinschaft mit den Gliedern der Kirche auf Erden. Ein Gedanke, ein Wille, ein Streben verbindet uns, wenn wir zur heiligen Feier um den Altar geschart sind. Wie schön äußerte sich diese Gemeinschaft im Opfergang der früheren Jahrhunderte! Was der einzelne zum Altare brachte, gehörte der Gesamtheit und wurde die Opfergabe aller, die Gabe, an der dann alle im Opfermahl gleichmäßig teilnahmen. Diesen Gedanken bringt z.B. die Secreta des fünften Sonntags nach Pfingsten zum Ausdruck mit den Worten: «Was die einzelnen zur Ehre Deines Namens dargebracht, möge allen zum Heile dienen.»

In erster Linie treten wir aber in Opfergemeinschaft mit Christus. Er gibt sich uns selbst mit allem, was er ist und hat, er gibt uns seine Tugenden, seine Gebete, seinen Gehorsam, seine Demut, die Verdienste seiner Kindheit, seines verborgenen und öffentlichen Lebens, seines Leidens und Sterbens, die Reichtümer seines verklärten Lebens und legt dies alles in unsre Hände, damit wir es als unsre Gabe dem Vater weihen.

Opfergemeinschaft mit der verklärten Kirche im Himmel, mit der streitenden Kirche auf Erden und mit Christus fordert aber von dem, der die heilige Messe innerlich mitfeiern will, Hingabe an die innere Gesinnung der Kirche und ihres Hauptes Christus: Absage an die Sünde, ein Leben, das mit der heiligen Taufe, ihren Gnaden und Verpflichtungen Ernst macht.

Ein Opferwille verbindet in der heiligen Messe Christus und seine Kirche, die Gemeinschaft und die einzelnen; alle, die die heilige Messe mitfeiern, sollen sich in einem Liebesopfer vereinen, im selben Drang der vollkommenen Hingabe an den Vater, in dem einen Geiste Christi, der mit ihnen eine Opfergabe geworden ist. Wer dieses Eingehen in Christus und in die Gemeinschaft tiefer erfaßt und eifriger betätigt, der hat auch reicheren Anteil an den Früchten der heiligen Messe. Engere Opfergemeinschaft bringt auch reichlichere Opferfrucht. So soll die Opferfeier der Heiligen Messe im Mittelpunkt der katholischen Frömmigkeit stehen.

Messe und Erlösung

In der ununterbrochenen Feier der heiligen Messe steht die Kirche gleichsam immer am Fuße des Kreuzes. Aus Christi Blut wird sie immerfort neu geboren, erhält sie neue Kraft, stetes Wachstum. Aus der heiligen Messe, die ja das Kreuzesopfer gleichsam verewigt und festhält, strömen der Kirche, und in ihr den einzelnen, alle Gnaden zu: die Kraft der heiligen Sakramente, die Kraft der heiligen Weihen, die Kraft zum Heldenmut in Opfer und Entsagung, die Kraft zur Erwerbung der ewigen Verklärung.

Das Werk der Erlösung ist in der Kirche und in den einzelnen noch nicht vollendet. In der heiligen Messe und durch sie wird es stets weiter vollzogen und seiner Vollendung entgegengeführt. Deshalb betet die Kirche : «So oft man das Gedächtnis dieses Opfers feiert, wird das Werk unsrer Erlösung vollzogen» (Secreta am 9. Sonntag nach Pfingsten). Die heilige Messe schöpft die erlösende, heiligende, gnadenspendende Kraft aus dem Kreuzesopfer; dieses wirkt sich aus im Opfer der heiligen Messe. In diesem Sinne kann die Liturgie sagen: «Wir opfern dir [in der heiligen Messe] jenes Opfer, von dem jedes Martyrium seinen Ausgang nahm» (Secreta vom Donnerstag in der 3. Fastenwoche). Jede Kraft zum Martertod und jede Gnade, für Christus den Tod zu erleiden, quillt ja aus dem Kreuzesopfer Christi, das in der heiligen Messe vergegenwärtigt wird, in ihr seine Kraft ausstrahlt und den Seelen einströmt. In diesem «einen Opfer» des Kreuzes, das in der heiligen Messe «erneuert» wird (Röm. Katechismus), sind alle Opfer des Alten Bundes zur Vollendung gebracht (Secreta am 7. Sonntag nach Pfingsten). Dort war nur der Schatten, im Opfer auf dem Altar ist die Wirklichkeit: Christi Opfer.

Opfermahl

Die Opferfeier findet naturgemäß im Opfergenuß, Opfermahl, ihren Abschluß. Die «Kommunion» ist nicht ein Wesensbestandteil der Opferhandlung im strengen Sinne, gehört aber doch zur Vollständigkeit des Opfers, ähnlich wie die Auferstehung und Verklärung Christi zur Vollständigkeit des Erlösungswerkes Christi am Kreuze gehört. Der Vater hat unsre Opfergabe, Christus, wohlgefällig angenommen. Was wir in Form der Opfergabe durch Christus zu ihm emportrugen und vor sein Angesicht brachten, das steigt nun in Form der Gnade und des Segens auf uns hernieder als ein wirksamer Friedenskuß des Vaters für seine Kinder, als eine liebevolle Umarmung der Kinder im Sohne seiner Liebe, an dem er sein ganzes Wohlgefallen hat. Als Sünder traten wir mit dem Priester an den Altar; Christus wurde unsre Opfergabe. Jetzt empfangen wir in wunderbarem «Austausch» in der heiligen Kommunion den verklärten, geopferten Christus, unsre Opfergabe, damit sie uns mit göttlichem Leben, mit Christi Geist und Gesinnung erfülle und unsern Willen in seinen Opferwillen hineinziehe und für den neuen Tag, die neue Woche mit seiner Hingebung an den Vater verbinde (vgl. die Secreta des 18. Sonntags nach Pfingsten).

So sind wir im Opfermahl Träger der Gesinnung Christi geworden. Nun soll der Opferduft in die Mühen und Beschwerden des Tages hineingetragen werden. Das Mitopfer mit Christus, das Opfermahl, hat uns stark gemacht, alles zu tragen, allem zu begegnen, alles zu einer Ausstrahlung des großen Werkes zu machen, das wir in der heiligen Messe vollzogen haben. Das Morgenopfer will umgestaltend, segnend, heiligend das ganze Tun und Lassen des Tages ergreifen und es zu einer wohlgefälligen Opfergabe für Gott machen.

«Durch Ihn [Christus] und mit Ihm und in Ihm ist Dir, Gott, dem allmächtigen Vater alle Ehre und Verherrlichung» – in der Feier der heiligen Messe, dem Wesenskern und Mittelpunkt des ganzen christlichen Lebens.

Wert und Wirkungen der heiligen Messe

Jede heilige Messe ist ihrem Zwecke nach ein Anbetungs-, Dank-, Sühn- und Bittopfer und kann und soll deshalb für die verschiedenen Nöte der Kirche und der Einzelperson, zur Nachlassung der Sünden, zur Genugtuung für die Sünden, für die Lebenden und Toten dargebracht werden (Konzil von Trient).

Das Opfer der heiligen Messe umfaßt:
  • das Selbstopfer Christi; als solches ist es von unendlicher Reinheit, Heiligkeit und Würde, besitzt einen unendlichen Wert und überragt jede andere Form der Gottesverehrung (Frömmigkeit) unendlich;
  • das Opfer der Kirche als einer Gemeinschaft; unter diesem Gesichtspunkt ist das heilige Meßopfer ebenfalls immer und überall, selbst wenn der opfernde Priester und die Mitopfernden nicht rein und heilig sind, das eine heilige, unbefleckte Opfer der allzeit heiligen und gottwohlgefälligen Kirche, freilich nicht von unendlicher Würde;
  • das Opfer des Priesters und der Mitopfernden, insofern sie im eigenen Namen opfern. Unter dieser Rücksicht richtet sich die Würde, der Wert und die Wirkung der heiligen Messe nach dem Verdienst und Gnadenstand, nach der Reinheit, Frömmigkeit und Seelenverfassung des Priesters beziehungsweise der Mitopfernden.
Das Opfer der heiligen Messe bewirkt mittelbar, nämlich mittels der Gnade der Reue und Liebe, die es von Gott erwirkt, die Nachlassung der Sünden; unmittelbar, entsprechend der Seelenverfassung der Opfernden, den Nachlaß der zeitlichen Sündenstrafen, sowohl für die Lebenden als für die Verstorbenen. Ebenso können alle Güter der natürlichen Ordnung durch die bittende Kraft des heiligen Meßopfers erwirkt werden, wenn alle Bedingungen des Bittgebetes erfüllt sind. Das gleiche gilt, wenn der Priester die heilige Messe andern zuwendet, für sie «appliziert».

Vom Kirchenjahr

Wie der liturgische Gottesdienst dem Raume nach durch die Mauern des Gotteshauses umgrenzt ist, so ist er der Zeit nach von bestimmten heiligen Zeiten eingeschlossen, aus denen sich das Kirchenjahr zusammensetzt.

Das Kirchenjahr wird in seinem Aufbau vor allem bestimmt durch die Geheimnisse des Lebens Christi. Es führt uns das Erlösungswerk Christi in seinen bedeutenderen Einzelheiten vor, wie es sich historisch in den vergangenen Tagen der Menschwerdung des Sohnes Gottes und seines Erdenlebens vollzogen hat. Aber diese Geschehnisse der Vergangenheit erscheinen in der Feier des Kirchenjahres als lebendige Wirklichkeit vor uns. Diese Wirklichkeit beruht auf der Tatsache, daß in der eucharistischen Feier und durch sie derjenige persönlich, wahrhaft und wesenhaft in unserer Mitte gegenwärtig wird, der einst geboren wurde, litt und starb, und der jetzt als verherrlichter Christus im Himmel thront; und auf der Tatsache, daß er als das verklärte Haupt des Leibes der Kirche beständig auf die einzelnen Glieder einwirkt, als der Weinstock beständig in den Zweigen wirksam ist und in lebendiger Verbundenheit ihnen von seinem eigenen Leben mitteilt, d.h. die Gnaden in ihnen wirksam macht, die er in den verschiedenen Geheimnissen seines Erdenlebens seiner Kirche einmal erworben hat. Je mehr einer sich dem Kirchenjahr anschließt, in um so engere Verbindung und Lebensgemeinschaft tritt er mit Christus, dem Haupte und Mittler, um so vollkommener gibt er Gott, was Gottes ist, und um so mehr ergießt sich das göttliche übernatürliche Licht und die Gnade über ihn.

Wie das bürgerliche Jahr von der Sonne, so wird das Kirchenjahr von der geistigen Sonne, von Christus, bestimmt, den schon der Seher des Alten Bundes (Malach. 4,2) mit der Sonne vergleicht. Er ist der König aller Tage und Zeiten. Von diesem erhabenen Mittelpunkte des Kirchenjahres gehen die einzelnen Feste und Festzeiten wie Strahlen und Strahlengarben aus.

Doch wird das heilige Jahr der römischen Kirche auch ziemlich stark beeinflußt durch den Lauf des natürlichen Jahres. Es geht nicht bloß äußerlich, sondern auch in innerem sinnvollem Zusammenklang, mit den natürlichen Jahreszeiten. So entspricht z.B. bei uns die November- und Dezembernatur mit ihrem tiefsten Sonnenstand dem Adventsgedanken, der erwartungsvoll auf Christus als den «Aufgang aus der Höhe» gerichtet ist. In den Tagen des Geburtsfestes des Herrn wird der Erde die wiederaufsteigende Sonne gleichsam neu geboren. Die Frühlingsstürme passen gut zu den Spannungen zwischen Christus und seinen Feinden, wie sie uns die Fastenzeit vorführt. Dann ist der sonnige Frühling mit der neuergrünten Erde ein Sinnbild für den Sieg der Auferstehung, und das Pfingstgeheimnis spiegelt sich ab im vollen Glanz der die Saaten ausreifenden Sommersonne. In die Spätzeit des Kirchenjahres fällt das Fest Allerheiligen: das Gedächtnis gleichsam der unübersehbaren, reichen Ernte, die der ewige Hausvater und Herr seines «Weinbergs», der Kirche, in die lichten Kammern des Himmels eingebracht hat.

Der Ablauf des Kirchenjahres ist in klar bestimmten Festkreisen geordnet. Man unterscheidet am besten zwei Festkreise: den Weihnachts- und den Osterfestkreis.

Das Kirchenjahr beginnt mit der Weihnachtszeit (im weiteren Sinn), in deren Mittelpunkt das Geburtsfest Christi steht. Ihm geht der Advent voraus. Die Weihnachtszeit im engeren Sinn erreicht einen zweiten Gipfelpunkt im Hochfest der Erscheinung Christi. Den Abschluß bildet Mariä Lichtmeß am 2. Februar.

Der Weihnachtszeit folgt die umfassende Osterjahreszeit. Ostern ist innerhalb einer weiten Spanne ein bewegliches Fest. Dieser Beweglichkeit folgen auch Anfang und Ausgang der Osterzeit; deshalb können Ausgang der Weihnachtszeit und Anfang der Osterzeit ineinanderlaufen und sich wie zwei Kreise schneiden; denn öfters fällt Septuagesima noch vor Lichtmeß. Mit dem Septuagesima-Sonntag beginnt der Osterkreis. Das Ostergeheimnis umfaßt nach alter tiefer Anschauung einen doppelten Gedanken: Opfertod Christi und Auferstehung aus dem Grabe. Dementsprechend zeigt der Osterkreis im weitern Sinne zwei deutlich unterschiedliche Hälften. Die erste (Vorfasten- u. Fastenzeit) ist mehr dem Leidensgedanken und der Buße gewidmet und bereitet auf Ostern vor. Mit der Auferstehungsliturgie hebt die zweite Hälfte an, die eigentliche «österliche Zeit» im engern Sinn mit ihrer weißen Farbe; diese Zeit schließt in der römischen Liturgie mit Pfingsten und seiner Oktav ab. Die lange Reihe der Sonntage der Zeit nach Pfingsten bis zum Schluß des Kirchenjahres bringt vielfach Widerhall von Osterklängen, Rückbeziehungen auf Gedanken des zweiten Halbkreises der Osterjahreszeit und Weiterentwicklung dieser Gedanken. Besonders tritt hervor der Gedanke vom Ausbau und Blühen des gegründeten Gottesreiches Christi. Ganz im Einklang damit steht die reiche Zahl und hervorleuchtende Stellung der Heiligenfeste in diesem Jahresabschnitt; denn die Heiligen sind herrliche Früchte, Zierden und Vorbilder im Gottesreich unsrer Kirche. Bald nach dem Allerheiligenfest schließt das liturgische Jahr mit einem Ausblick auf den Abschluß des irdischen Reiches Gottes und der Welt im Endgerichte. Der folgende neue Advent nimmt diesen Gedanken auf und spinnt ihn weiter ins neue Kirchenjahr hinein. Er ist ein Blick auf den Endsieg Christi und die Vollendung unsrer Erlösung.

Vom Sonntag

In den großen Kreis des Kirchenjahres sind die Sonntage hineingewoben; vom Kirchenjahr erhalten sie ihren wechselnden weihevollen Inhalt. Daneben hat der Sonntag als solcher aber auch ureigenes Gepräge. Seiner letzten Idee nach will jeder Sonntag nichts anderes sein als ein Abglanz von Ostern. Denn gerade dem Ostergeheimnis verdankt der Sonntag seine Entstehung. Dadurch, daß Christus an einem ersten Tag der Woche aus dem Grab erstand, gab er diesem Tag für immer eine besondere Weihe. So ruht auf jedem Sonntag etwas vom verklärenden Schimmer des Auferstehungstages; der Sonntag ist gewissermaßen eine Nachfeier von Ostern.

Damit verbindet sich seit alter Zeit gerade in der römischen Liturgie der Gedanke an die Herabkunft des Heiligen Geistes und an die Weltschöpfung.

Der Sonntag stellt sich überdies dar als der regelmäßige, feierliche Gedächtnistag alles schöpferischen, erlösenden und heiligenden Wirkens der heiligsten Dreifaltigkeit. An der überwiegenden Zahl der Sonntage ertönt denn auch in der Meßfeier nach den Vorschriften der römischen Gottesdienstordnung die erhabene Präfation vom einen und dreifaltigen Gott.

Der Sonntag trat das Erbe des alttestamentlichen Sabbats an. Der Sabbat war der von Gott bestimmte große Ruhe-, Bet- und Opfertag der Israeliten. Er beschloß jeweils die Woche der werktätigen Arbeit und war ein Segen für das auserwählte Volk wie eine Ehre für dessen Gott und König.

Als die Sonne des Neuen Bundes am ersten Tag der Woche im Osterglanz aufging, mußte der alte Sabbat wie der Schatten vor dem Lichte weichen; er hatte seine Aufgabe erfüllt, seine Zeit war abgelaufen. An Stelle des Sabbats ward nun der Sonntag der Tag des Herrn, das ist Christi, der Haupttag der Woche, das Fest der Christen.

So war es schon in der apostolischen Zeit. Zeugnisse aus der ersten Hälfte des zweiten christlichen Jahrhunderts schildern, in welch freudiger Anteilnahme die ersten Christen dieses regelmäßige Wochenfest mit Lesung, Gesang, Ansprache und Eucharistiefeier begingen.

Seitdem der erste christliche Kaiser Konstantin der Kirche die Freiheit gegeben, baute sich die Sonntagsfeier immer weiter aus. Die Sonntagsruhe, durch staatliche Gesetze vorgeschrieben, machte es den Gläubigen möglich, sich an der gottesdienstlichen Sonntagsfeier zu beteiligen. Vielfach gab man sich in jenen glaubensfrischen Zeiten aber nicht damit zufrieden, der Opferfeier der Messe beizuwohnen; man eilte auch zum Stundengebet des Morgens und des Abends (Laudes und Vesper) in die weiten Hallen der Basiliken.

Von den Quatembertagen

  1. Zum Ehrwürdigsten und Schönsten des gottesdienstlichen Jahres gehören die Quatembertage (Feriæ Quatuor Temporum). Sie sind ein Sonderbrauch der römischen Liturgie. Wie jede Woche durch die Feier des Sonntags eingeleitet und sozusagen eingeweiht wird, so bilden die vier Quatemberfeiern im Kirchenjahr gleichsam die Einweihung der vier Jahreszeiten.

    Die Quatember umfassen je drei Tage: Mittwoch, Freitag und Samstag der sogenannten Quatemberwochen. Die Winterquatember fallen in die dritte Adventswoche, die Frühlingsquatember in die erste Fastenwoche, die Sommerquatember in die heilige Pfingstwoche und die Herbstquatember in die Woche nach Kreuzerhöhung (14. Sept.).

    Die liturgische Farbe der Quatembertage ist violett; denn sie haben Bußcharakter, aber keineswegs Trauergepräge. Sie weisen die Seele nach innen und aufwärts, ziehen sie weg von irdischer Verstrickung. Dazu dienen Fasten und Abstinenz, die mit diesen Tagen verbunden sind. Daneben sind sie aber auch bestimmt, Gottes Segen auf Saaten und Früchte der natürlichen Jahreszeiten herabzuflehen, für empfangenen Erntesegen freudig zu danken und zu Spenden an Arme anzuregen. Die Quatember sind daher im Sinne der heiligen Liturgie Tage der Erhebung der Seele zu Gott, aber auch der Bitte ums tägliche Brot und dankbarer Armenliebe.

    Den Höhepunkt der Quatemberfeiern bildet jeweils der Samstag der Quatemberwochen. Schon die Anlage seiner Vormesse verrät das: statt zweier biblischen Lesungen hat sie derer sieben. Diese Samstage sind von alters her auch bevorzugte Tage zur Erteilung der heiligen geistlichen Weihen, insbesondere der Priesterweihe, und schenken so dem Volke Christi immer neue Hirten. In der lebendigen Überzeugung, wie wichtig es für die Gläubigen ist, auf den Gotteswegen der Wahrheit und des Heiles sicher geführt zu werden, sollen sie an solchen Tagen eigens um gute Hirten beten.

    Den Quatembertagen sind in gleicher Aufeinanderfolge immer dieselben Stationskirchen zugewiesen. Dem Quatember-Mittwoch ist die altehrwürdige, große Muttergottesbasilika von Sancta Maria major zugeteilt, dem Quatember-Freitag das römische Zwölfapostelheiligtum, dem Quatember-Samstag die vatikanische Basilika über dem Grabe des Apostelfürsten und ersten Oberhirten der römischen und allgemeinen Kirche; unter seine Obhut ist der Quatemberweihetag gestellt.

  2. Zur Geschichte. Schon in ältester Zeit war in Rom außerhalb der österlichen Zeit in jeder Woche am Mittwoch und Freitag Halbfasten (bis Mittag 3 Uhr, sogenannte Stationsfasten). Die Quatemberfasten erscheinen als Überrest dieser Gewohnheit. Doch sind die Frühjahrsquatember erst später, im 5. Jahrhundert, dazugekommen. Unter dem hl. Leo d. Gr. (440 – 461) tritt die volle Vierzahl der Quatemberfeiern zutage. Der heilige Papst Gelasius I. (492 – 496) zeichnete sie dann mit der Würde von Weihetagen aus. Als die römische Liturgie im 8. und 9. Jahrhundert von den karolingischen Herrschern für ihr Reich angenommen wurde, fanden auch die römischen Quatemberfeiern weite Verbreitung. Auf deutschem Boden erhielten sie den Ehrennamen «Fronfasten», d.h. dem Herrn heilige, unverletzliche Fasten. Durch liturgische Bestimmungen Papst Pius‘ X. haben die Quatember ihre alte hervorragende Stellung im gottesdienstlichen Jahr in weitem Umfange zurückerhalten.

Von der Statio

  1. Um den Gottesdienst womöglich an Orten und Heiligtümern zu begehen, die mit dem Geheimnis des Tages und Festes in näherer Beziehung standen, und um die gemeinsame Feier möglichst reich ausgestalten zu können, verlegte man in Rom wie andernorts im Morgen- und Abendland, besonders in Jerusalem, an gewissen Tagen den Gottesdienst in bestimmte Kirchen, in die sogenannten Stationskirchen. Die Gläubigen Roms zogen im Mittelalter bis ins 14. Jahrhundert an diesen Tagen mit dem Papste oder dessen Stellvertreter, betend und singend, in Prozession zu der bestimmten Kirche, wo der feierliche Gottesdienst (statio von stare stillestehen = Standort, Versammlungsort, später = gottesdienstliche Versammlung) stattfand.

    Noch heute erinnert die Angabe der jeweiligen Stationskirche vor manchem Meßformular an diesen alten schönen Brauch der römischen Mutterkirche. In Rom fand der Ausbau der Stationsgottesdienste der Überlieferung gemäß im großen und ganzen unter dem heiligen Papst Gregor d. Gr. († 604) seinen Abschluß. Manche Züge der römischen Stationsordnung bestanden freilich schon früher.

  2. Zu den Stationskirchen gehören vor allem die sieben Haupt- und Patriarchalkirchen Roms, die liturgischen Mittelpunkte seit dem 4. und 5. Jahrhundert: Lateran, St. Peter, St. Paul, St. Maria Maggiore (Groß St. Marien), St. Croce, St. Laurentius und die Apostelbasilika, dann die alten bis ins 3. und 4. Jahrhundert hinaufreichenden 25 «tituli», Pfarrkirchen Roms; hierzu kamen seit dem 7. Jahrhundert noch andere Kirchen, z.B. St. Apollinaris.

  3. Die Stationskirche dürfte nicht selten manche Texte der jeweiligen Meßfeier mitbestimmt haben. So ist das Evangelium vom Gericht am Montag der ersten Fastenwoche wohl nicht ohne Zusammenhang mit dem an die Stationskirche, St. Peter zu den Ketten, ursprünglich anstoßenden Stadtpräfektur-Gebäude (Gerichtshof) gewählt worden; ebenso das Evangelium des Pfingstmontags in derselben Stationskirche. Die Kirche St. Anastasia lag neben den Haupthandelsplätzen und Wechselstuben des alten Rom; dieser Umstand kann die Wahl des Evangeliums von der Austreibung der Wechsler aus dem Tempel beeinflußt haben (Dienstag in der ersten Fastenwoche). Die Stationskirche St. Paul hat die Epistel am Sonntag Sexagesima, die Kirche der hl. Susanna Epistel und Evangelium am Samstag in der dritten Fastenwoche offenbar mitbestimmt.

  4. In der Stationskirche lebt das Bewußtsein von der Gemeinschaft der Heiligen besonders mächtig auf. Wir fühlen uns eins mit dem Heiligen, in dessen Kirche wir im Geiste sind. Die Stationskirche ist das «Haus» des Heiligen, in dem sich die Gemeinde einfindet. Sie feiert in innigster Seelen-, Geistes- und Gütergemeinschaft mit ihm das heilige Opfer.

    Die Stationskirchen prägen auch die Wahrheit von dem einen Opfer in der einen Kirche aus; unsre Heimatkirche ist zur römischen Stationskirche geworden, wir sind in das Zentrum der Einheit der katholischen Kirche und Liturgie versetzt, nach Rom, und scharen uns im Geiste bei der Feier der heiligen Messe um den Hohenpriester, den Stellvertreter Christi: «ut sint unum» (Joh. 17, 22).

Von den Heiligenfesten

  1. Einen wichtigen Bestandteil des Kirchenjahres bilden die Heiligenfeste. Gleichwie am Firmamente die alles beherrschende Sonne vom Mond begleitet und von ungezählten Sternen verschiedener Größe umgeben erscheint, so sind in den Kreis des Kirchenjahres, das sich um die geistige Sonne, um Christus, bewegt, mannigfaltige Feste der Mutter Christi und seiner Heiligen eingestellt. Wie der Mond und die Sterne unseres Sonnensystems all ihr Licht vom Glanze der Sonne empfangen, so erstrahlen auch alle diese Heiligen von jenem Gnadenlichte, das sie von Christus empfangen. Deshalb ist die liturgische Heiligenverehrung der katholischen Kirche im Grunde genommen nichts anderes als eine Ehrung Christi.

    An diesen Festen ehrt die Kirche die Heiligen als die bewährten, nun ewig verklärten Freunde Gottes, als die erprobten Ahnen und Helden des Gottesreiches und als Vorbilder eines auf Gott eingestellten Lebens. Auch empfiehlt sie sich im Vertrauen auf ihre Verdienste ihrer Fürsprache am Throne Gottes.

    Die Heiligenfeste sollen in uns die «Gemeinschaft der Heiligen» zu einer innigen, fruchtbaren Seelen- und Geistesgemeinschaft werden lassen. Wie die Liturgie die Heiligen niemals für sich allein ehrt, sondern nur in ihrer übernatürlichen Lebensverbindung mit Christus, dem Haupte, und mit dessen Gliedern, vor allem der streitenden Kirche auf Erden, so müssen auch wir uns eins fühlen mit ihnen. Wir dürfen unsre Gebete und Opfer, durch ihre Verdienste und Genugtuungen verstärkt, vor Gottes Thron bringen. Freilich kann das eucharistische Opfer nur Gott dargebracht werden, es darf aber nach der Lehre des Konzils von Trient auch zu Ehren der Heiligen gefeiert werden, um Gott für die von ihnen errungenen Siege zu danken und ihre Fürbitte zu erflehen. Dieser Dank ist eigentlich nur eine Anerkennung der Liebe, Güte und Allmacht Gottes, die sich an den Heiligen so vollkommen bewährt hat. Wir suchen uns ihre Fürsprache zu sichern, und zwar «durch Christus, unsern Herrn», in dem die Fürsprache der Heiligen ihren letzten Grund hat, weil er der einzige Mittler ist zwischen Gott und den Menschen (2 Tim. 2, 5).

    Die Heiligenfeste haben das Eigentümliche, daß sie nicht etwa am irdischen Geburtstage des Heiligen gefeiert werden, sondern am Todestag. Dieser ist nämlich nach der uralten Anschauung der Kirche der Geburtstag der Heiligen fürs ewige, himmlische Leben, der Tag, an dem ihnen «der sanfte und festfrohe Anblick» ihres Erlösers aufging und das Fest der Ewigkeit anbrach.

    Wenn die Kirche die Heiligen durch einen eigenen Kranz von Festen ehrt, so ist das nur eine Entfaltung der Heiligenverehrung bei jeder heiligen Messe; denn öfters läßt die Kirche ihre Priester am Altare liebreich der Heiligen gedenken; so zweimal im Kanon: in den Gebeten «Communicantes» und «Nobis quoque peccatoribus», dann nach dem Vaterunser im Gebet «Libera».

  2. Es war in der Frühzeit der Liturgie Brauch, die Heiligen am Jahrestag ihres Heimgangs, und zwar ursprünglich nur am Orte des Todes oder der Grabesruhe, in festlichem Gottesdienste zu ehren. Nach und nach dehnte sich deren liturgische Verehrung auch auf andere Kirchen und Länder aus. Einige der Heiligen, die für die ganze Kirche von besonderer Bedeutung waren, z.B. die jungfräuliche Gottesmutter Maria, der hl. Johannes der Täufer, der Erstlingsmartyrer Stephanus, die Apostelfürsten Petrus und Paulus, wurden gleich vom Anfang ihrer liturgischen Verehrung an in der ganzen Kirche geehrt.

    Am frühesten genossen liturgische Verehrung jene Heiligen, die dem Herrn, sei es im Leben durch Verkündigung des Christentums, sei es vor allem im Tode, besonders ähnlich geworden waren: die Apostel und Martyrer. Schon in der Mitte des 3. Jahrhunderts stand in Rom die Verehrung der heiligen Martyrer in hoher Blüte: schon damals bildete neben dem Gedanken der Verehrung auch der Fürbittgedanke einen festen Bestandteil des Kultes der Martyrer.

    Nach der Heldenzeit der Christenverfolgungen dehnte sich im 4. Jahrhundert die Heiligenverehrung auch auf Nichtmartyrer aus. Zunächst waren es die großen heiligen Mönchsväter und Mönche, die liturgisch geehrt wurden (wie Paulus und Antonius im Morgenland, Martinus im Abendland); dann heilige Oberhirten, besonders Bischöfe, die für Christus und den Glauben, wenn auch nicht den Tod, so doch Verfolgung und Verbannung erduldet hatten; ihnen galt mit Vorzug der Ehrenname Confessores, Bekenner, der mit der Zeit weitere Ausdehnung erfuhr. Die ersten Anfänge der besonderen liturgischen Verehrung der Bekenner liegen schon in der Zeit des hl. Cyprian († 258) vor; dasselbe gilt von den Keimen der Verehrung gottgeweihter heiliger Jungfrauen an deren Spitze Maria, die Jungfrau der Jungfrauen, steht. Später wurde auch heiligen Witwen und Eheleuten liturgische Verehrung zuteil. Obwohl man die Engel schon sehr bald verehrte, kamen liturgische Feiern zu ihrer Ehre, besonders zu Ehren des Engelfürsten Michael, erst im 5. Jahrhundert auf.

    Die Namen der gefeierten Heiligen wurden, nach den genau bestimmten Tagen der Festfeier geordnet, aufgezeichnet. Daraus entstanden die liturgischen Festkalendarien. Aus der Mutterkirche von Rom besitzen wir ein unvermischtes aus dem Jahre 354 und ein mit auswärtigen Heiligennamen vermischtes, das vielleicht noch 40 Jahre älter ist. Beide sind ehrwürdige Ahnen und Vorstufen unsres heutigen römischen Festkalenders der abendländischen Liturgie (Calendarium Romanum).

Praktische Einführung

Es ist nicht ganz leicht, sich im Meßbuch zurechtzufinden. Viele lassen sich durch die Schwierigkeiten abschrecken; und doch können diese mit nicht allzu großer Mühe überwunden werden. Wer davor nicht zurückschreckt, wird sich bald reichlich belohnt sehen.

Zur praktischen Einführung in den Gebrauch des Meßbuches dient das Folgende:
Am besten ist es für den Anfang, man schlägt die Messe schon am Vorabend auf und liest die beigefügten Erklärungen. Man legt dann ein Bändchen beim Ordo Missæ ein, ein zweites bei der Messe des Tages, ein drittes und viertes je nach Bedarf, wenn noch eine andere Oratio oder eine eigene Præfatio zu verrichten ist oder wenn auf eine andere Stelle des Meßbuchs verwiesen wird.

Hat man Zeit, so lese man auch aufmerksam die allgemeinen Einführungen und die besonderen von den einzelnen Festzeiten. Auch lasse man sich nicht mutlos machen, wenn man nicht gleich allen Gebeten des Priesters folgen und alle liturgischen Texte ganz verstehen kann; fortgesetzte Übung wird bei gutem Willen bald zu erfreulichen Erfolgen führen.

Einteilung des Meßbuches

Den hauptsächlichsten Inhalt des Römischen Meßbuches bilden, der äußern Reihenfolge nach, folgende Teile:

  1. Das Proprium de Tempore ist das Besondere der Messen für die Zeiten des Kirchenjahres, insofern dieses in seinen Festkreisen jenen zusammenhängenden Entwicklungsgang der Erlösung darstellt, der jeweils in Weihnachten und Ostern seinen Höhepunkt findet. Das Proprium enthält der Zeitfolge nach die Messen aller Sonntage, vom ersten Adventsonntag bis zum letzten Sonntag nach Pfingsten, sowie die Messen der Feste, die sich um die genannten Hauptfeste gruppieren (Beschneidung, Namen-Jesu-Fest, Erscheinung, Familienfest, Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Dreifaltigkeit, Fronleichnam, Herz Jesu), ferner aller jener Wochentage, die eigene Messen haben, nämlich der Quatember, aller Wochentage der Fastenzeit, der Oster- und Pfingstwoche.

    Mitten in diesem Proprium (nach dem Karsamstag) steht der Ordo Missæ. Er gibt die «Reihenfolge» der einzelnen Teile der Messe an und enthält zugleich die Texte der unveränderlichen Teile, wie das Staffelgebet, Kyrie, Gloria, Credo usw. und die heute gebräuchlichen (15) Präfationen.

    Weil der Ordo als Kern und Grundstock jeder Meßfeier am meisten gebraucht wird, hat er seinen Platz inmitten des Proprium de Tempore gefunden: zwischen Karsamstag und Ostersonntag, also etwa in der Mitte des Buches (früher, als der Teil der Heiligenfeste bedeutend kleiner war als heute, kam er auf diese Weise ganz in die Mitte), damit er sich so in dem aufgeschlagenen Buche am besten darbiete.

  2. Das Proprium de Sanctis ist das Besondere der Messen von den Heiligenfesten. Es enthält in kalendarischer, nach Monaten geordneter Reihenfolge, beginnend mit dem Gedächtnis des heiligen Saturnius, 29. November, die Heiligenfeste und jene Feste des Herrn, die nicht zum eigentlichen Entwicklungsgang des Kirchenjahres gehören (z.B. Fest der Verklärung, des kostbaren Blutes); es bringt zum großen Teile auch die Texte, namentlich soweit sie den Festen eigentümlich sind, oder verweist auf die gemeinsamen Messen des dritten Teiles des Meßbuches.

  3. Das Commune Sanctorum ist das Gemeinsame von den Heiligenfesten. Es enthält Meßformulare für die verschiedenen liturgischen Klassen von Heiligen; für die Martyrer, Bekenner, Jungfrauen und Frauen. Daran schließen sich ein gemeinsames Meßformular für die Kirchweihfeste und die Feste der allerseligsten Jungfrau, dann Votivmessen für die Wochentage und für verschiedene Anliegen (z.B. Messe vor der Papstwahl, Brautmesse, Messe für Kranke usw.), Orationen für verschiedene Anliegen und schließlich die Totenmessen.

Bestandteile der Messe

Jede Messe enthält unveränderliche und veränderliche Teile. Die unveränderlichen: das Staffelgebet, Kyrie eleison, Gloria, Credo, die Gebete des Priesters bei der Opferung, den Canon, das letzte Evangelium vom hl. Johannes (wenn kein besonderes vorgeschrieben ist) findet man im Ordo Missæ, ebenso die Präfationen, die am Schlusse des Ordo stehen. Der Ordo Missæ gibt zugleich an, wo die veränderlichen Teile zwischen die unveränderlichen eingeschoben werden. Diese veränderlichen Teile: Introitus, Oratio, Lectio, Graduale, Allelujavers, Tractus, Evangelium, Offertorium, Secreta, Communio und Postcommunio, sind im Ordo Missæ durch ein Sternchen (*) gekennzeichnet. Man findet sie entweder im Proprium de Tempore oder im Proprium de Sanctis, je nachdem ein Fest, ein Sonntag, ein Wochentag des Kirchenjahres oder ein Heiligenfest, gefeiert wird.

Die größte Schwierigkeit liegt nun darin, im voraus zu wissen, welche Messe gefeiert wird. Weil nämlich viele Feste beweglich sind und das Tagesdatum sich alljährlich um einen Wochentag verschiebt, treffen häufig Sonn- und Feiertage «de tempore» mit Heiligenfesten zusammen. Wie dieses Zusammentreffen im einzelnen Falle und für die einzelnen Diözesen mit ihren Eigenfesten zu regeln ist, darüber unterrichten am schnellsten und sichersten die für jedes Jahr besonders erscheinenden liturgischen Kalender (Direktorien), wie auch der Wochenkalender der katholischen Sonntags- und Pfarrblätter. Um aber hier mit den allgemeinen Regeln in etwa bekannt zu machen, geben wir einen Auszug aus den kirchlichen Vorschriften (Rubriken), insbesondere eine Übersicht über den Rang der Tage und Feste und einige Regeln, die beim Zusammentreffen von Festen gelten.

Arten und Rangordnung der liturgischen Tage sowie ihr Zusammentreffen

Man unterscheidet:

Sonntage

Sonntage gliedern sich in:
  1. Sonntage I. Klasse
    Sie gehen bei einem Zusammentreffen allen Festen, außer dem Fest der Unbefleckten Empfängnis Mariä am 8. Dez., vor. Es sind:
    • alle Adventsonntage
    • alle Sonntage der Quadragesima (Fastenzeit)
    • der Ostersonntag (gleichfalls Fest I. Klasse)
    • der Weiße Sonntag
    • der Pfingstsonntag (gleichfalls Fest I. Klasse)
  2. Sonntage II. Klasse
    • Hierher gehören alle anderen Sonntage (diese weichen beim Zusammentreffen nur Festen I. Klasse, werden aber Festen II. Klasse vorgezogen.
    • Dabei ist zu beachten, daß ein Fest des Herrn I. oder II. Klasse (dazu zählen auch das Fest Mariä Reinigung oder Lichtmeß am 2. Febr. sowie die Kirchweihfeste), wenn es mit einem Sonntag II. Klasse zusammentrifft, die Stelle dieses Sonntags mit allen Rechten und Privilegien einnimmt (deshalb entfällt auch eine gewöhnliche Kommemoration, und vom Sonntag geschieht dann keinerlei Erwähnung).
    • Sollte das Gedächtnis von Allerseelen (2. November) mit einem Sonntag II. Klasse zusammentreffen, wird das Gedächtnis von Allerseelen auf den darauffolgenden Montag verlegt.

Wochentage

Wochentage (feriæ = Ferien); diese gliedern sich in:
  1. Wochentage I. Klasse
    Sie gehen bei einem Zusammentreffen allen Festen vor und lassen keine Kommemoration zu. Es sind:
    • Aschermittwoch
    • alle Wochentage der Karwoche
  2. Wochentage II. Klasse
    Sie gehen bei einem Zusammentreffen den Partikularfesten II. Klasse einer Nation, Provinz, eines Ortes oder einer Stadt, einer Kirche, eines Ordens oder einer Kongregation vor, weichen aber den Festen II. Klasse, die im Kalender der Gesamtkirche stehen; sofern die Wochentage II. Klasse nicht gefeiert werden können, müssen sie aber trotzdem in der Messe erwähnt werden; es sind:
    • die Wochentage des Advents vom 17. – 23. Dezember;
    • die Quatembertage
      • im Advent
      • in der Fastenzeit
      • im Monat September
  3. Wochentage III. Klasse
    Sofern sie nicht gefeiert werden können, müssen sie in der Messe erwähnt werden; es sind:
    • die Wochentage der Fasten- und Passionszeit, d.h. vom Donnerstag nach Aschermittwoch an bis zum Samstag vor dem 2. Passions- oder Palmsonntag einschl., mit Ausnahme der bereits oben genannten Quatembertage (die Wochentage der Fasten- und Passionszeit gehen beim Zusammentreffen allen Festen III. Klasse vor, die dann nur in Lesemessen erwähnt werden).
    • die Wochentage im Advent bis zum 16. Dezember einschl., mit Ausnahme der bereits oben genannten Quatembertage (die Wochentage im Advent bis zum 16. Dezember weichen allen Festen III. Klasse, müssen aber in allen Messen erwähnt werden).
  4. Wochentage IV. Klasse
    Hierher gehören alle anderen Wochentage, die oben unter den Nummern 1 – 3 nicht genannt wurden (sofern sie verhindert sind, werden sie nicht erwähnt).

Vigilien

Diese gliedern sich in:
  1. Vigilien I. Klasse
    Sie gehen bei einem Zusammentreffen allen Festen vor und lassen keine Kommemoration zu; es sind:
    • die Vigil von Weihnachten (beim Zusammentreffen mit dem 4. Adventsonntag nimmt sie die Stelle dieses Sonntages ein, von dem keine Kommemoration erfolgt)
    • die Pfingstvigil
    • die Ostervigil aber ist die Vigil besonderer Art und kein liturgischer Tag
  2. Vigilen II. Klasse
    Sie gehen bei einem Zusammentreffen allen liturgischen Tagen III. und IV. Klasse vor; sofern sie verhindert sind, werden sie nur in Lesemessen von einem liturgischen Tag II. Klasse erwähnt; es sind:
    • die Vigilien von Christi Himmelfahrt
    • von Mariä Himmelfahrt (14. August)
    • von der Geburt des hl. Johannes des Täufers (23. Juni)
    • von den hll. Aposteln Petrus und Paulus (28. Juni).
  3. Vigilien III. Klasse
    • Hierher gehört nur die Vigil vom hl. Laurentius (9. August).
      Diese Vigil wird den liturgischen Tagen IV. Klasse vorgezogen; sofern sie verhindert ist, wird sie nur in Lesemessen von einem liturgischen Tag II. oder III. Klasse erwähnt.
    Wenn eine Vigil II. oder III. Klasse mit einem Sonntag oder mit einem Fest I. Klasse zusammentrifft, fällt die Vigil aus. Ebenso entfällt sie, wenn das der Vigil nachfolgende Fest auf einen anderen Tag verlegt wird. Zudem fällt die Vigil vom hl. Laurentius aus, wenn das nachfolgende Fest an einem Sonntag kommemoriert wird.

Feste

Feste gliedern sich in Feste I., II. oder III. Klasse, wie dies aus dem Kalendarium ersichtlich ist.

Oktaven

Oktaven sind die Feier eines Hochfestes acht Tage hindurch. Diese gliedern sich in:
  1. Oktaven I. Klasse:
    • die Oktav von Ostern
    • die Oktav von Pfingsten
  2. Oktaven II. Klasse:
    • dazu zählt nur die Oktav von Weihnachten, die in besonderer Ordnung gefeiert wird.

Muttergottesfeier am Samstag

An allen Samstagen, auf die ein Wochentag IV. Klasse trifft

Commemoratio

Commemoratio heißt Gedächtnis, d.i. eine nicht volle liturgische Feier. Die Kommemoration geschieht in der Weise, daß das Kirchengebet (Oratio), Stillgebet (Secreta) und das Schlußgebet (Postcommunio) des liturgischen Tages, der bloß erwähnt (kommemoriert) werden soll, nach dem Kirchen-, Still- und Schlußgebet der gefeierten Messe eingefügt werden.
Es können höchstens drei Orationen, d.h. zwei Kommemorationen oder Gedächtnisse außer der Oration der gefeierten Messe, verrichtet werden. Alle Kommemorationen, die diese Dreizahl der Orationen in der Messe überschreiten sollten, müssen fortfallen, wobei eine Oration, die nach festen Regeln unter einem Schluß mit der Meßoration eingelegt wird, eine Einheit mit dieser Oration bildet und nicht als besondere Oration im Sinne der nur zulässigen Dreizahl angesehen wird.
Die Oration der gefeierten Messe wird immer mit ihrer eigenen Schlußformel gebetet, es sei denn, daß nach festen Regeln noch eine andere Oration unter einer einzigen Schlußformel mit der ersten Oration der Messe eingefügt wird. Die Kommemorationen aber werden gemäß ihrem Vorrang unter der zweiten Schlußformel nacheinander eingereiht.

Vorrang der liturgischen Tage

Der Vorrang unter den liturgischen Tagen regelt sich einzig und allein nach untenstehender Aufstellung, wobei der zuerst genannte liturgische Tag dem in der Tabelle folgenden vorgeht.
  1. Liturgische Tage I. Klasse:
    • Weihnachtsfest, Osterfest, Pfingstfest
    • Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag
    • Fest der Erscheinung des Herrn
    • Dreifaltigkeitsfest
    • Christi Himmelfahrt
    • Fronleichnamsfest
    • Herz-Jesu-Fest
    • Christkönigsfest
    • Feste Unbefl. Empfängnis und Himmelfahrt Mariä
    • Weihnachtsvigil und Oktavtag von Weihnachten (1. Januar)
    • Sonntage im Advent
    • Sonntage in der Fasten- und Passionszeit
    • Weißer Sonntag
    • Aschermittwoch sowie Montag, Dienstag und Mittwoch in der Karwoche
    • Gedächtnis von Allerseelen, das aber dem Sonntag nachsteht
    • Pfingstvigil
    • Tage innerhalb der Oktaven von Ostern und Pfingsten
    • Feste I. Klasse der Gesamtkirche, soweit sie oben nicht genannt sind
    • Partikularfeste I. Klasse:
      • Fest des Hauptpatrons der Nation, der Provinz, der Diözese
      • Jahresfeier zur Weihe der Kathedralkirche der Diözese
      • Hauptpatron eines Ortes oder einer Stadt
      • Fest und Jahresfeier zur Einweihung der eigenen Kirche
      • Titularfest der eigenen Kirche
      • Fest des Titulars eines Ordens oder einer Kongregation
      • Fest eines hl. Ordens- oder Kongregationsgründers
      • Fest des Hauptpatrons eines Ordens, einer Kongregation oder einer Provinz derselben
      • sonstige Partikularfeste I. Klasse mit Vorrang der beweglichen Feste.
  2. Liturgische Tage II. Klasse:
    • Feste des Herrn II. Klasse mit Vorrang der beweglichen Feste
    • Sonntage II. Klasse
    • Feste II. Klasse der Gesamtkirche, die keine Herrenfeste sind
    • Tage innerhalb der Weihnachtsoktav
    • Wochentage II. Klasse (siehe oben)
    • Partikularfeste II. Klasse:
      • Nebenpatron einer Nation oder Provinz, Diözese, eines Ortes oder einer Stadt
      • Eigenfeste einer Diözese oder einzelnen Kirche
      • Fest des seligen Gründers eines Ordens oder einer Kongregation
      • Nebenpatron eines Ordens, einer Kongregation oder Provinz derselben
      • Eigenfeste eines Ordens oder einer Kongregation
      • sonstige Partikularfeste II. Klasse mit Vorrang der beweglichen Feste;
      • Vigilien II. Klasse mit Vorrang der beweglichen Feste; Vigilien II. Klasse (siehe oben).
  3. Liturgische Tage III. Klasse:
    • Wochentage der Fasten- und Passionszeit, außer den Quatembertagen;
    • Partikularfeste III. Klasse:
      • Eigenfeste einer Diözese oder einzelnen Kirche
      • eines Ordens oder einer Kongregation
      • sonstige Partikularfeste mit Vorrang der beweglichen Feste
      • Feste III. Klasse der Gesamtkirche
      • Wochentage der Adventzeit bis zum 16. Dezember einschl. mit Ausnahme der Quatembertage
      • Vigil III. Klasse vom hl. Laurentius
  4. Liturgische Tage IV. Klasse:
    • Muttergottesfeier am Samstag
    • Wochentage IV. Klasse.

Alle Feste I. Klasse, die von einem in der obigen Tabelle den ersteren Platz einnehmenden liturgischen Tage verhindert sind, werden auf den unmittelbar folgenden Tag III. oder IV. Klasse verlegt. Dabei ist zu beachten, daß das Fest der Verkündigung Mariä, wenn es nach Ostern zu verlegen ist, stets am Montag nach dem Weißen Sonntag und daß das mit einem Sonntag zusammentreffende Gedächtnis von Allerseelen immer auf den nachfolgenden Montag zu verlegen ist.
Alle anderen Feste, die nicht I. Klasse sind, werden kommemoriert oder ausgelassen, sofern sie durch einen rangmäßig höheren liturgischen Tag verdrängt werden.

Von manchen höheren Festen, die in der ganzen Kirche oder in einer Diözese keine gebotenen Feiertage mehr sind und auf einen Wochentag fallen, wird häufig für das gläubige Volk die äußere Feier auf den dem Fest unmittelbar vorangehenden oder nachfolgenden Sonntag verlegt. Wenn dies kein liturgischer Tag I. Klasse ist, dann darf in der Regel die Messe von der äußeren Feier dieses Festes genommen werden, mit der Kommemoration des Sonntags aber nur, sofern die Messe von keinem Geheimnis des Herrn ist (auch die Kirchweihmesse 'Terribilis' schließt dann die Sonntagskommemoration aus). Dasselbe gilt auch von den am Sonntag für das Volk gefeierten Patroziniumsfesten.

Von den Votivmessen

Votivmessen (missae votivae) heißen jene Messen, die mit der Messe vom betreffenden liturgischen Tag oder von einem diesem Tag eigenen Gedächtnis nicht übereinstimmen.
Es können sein:
  • Votivmessen von den Geheimnissen des Herrn
  • von der Mutter Gottes
  • von den hll. Engeln
  • von den im römischen Heiligenverzeichnis stehenden Heiligen
  • in verschiedenen Anliegen
Es dürfen aber keine Votivmessen gehalten werden, die sich auf die Geheimnisse des Lebens Christi und der Gottesmutter beziehen, mit Ausnahme der Votivmesse von der Unbefleckten Empfängnis Mariä. Als Meßformular wird in der Regel das des betreffenden Festes genommen. Liegt im Meßbuch kein eigenes Meßformular vor, so ist ein entsprechendes Formular aus dem Commune Sanctorum zu nehmen.
Jede Votivmesse ist an dem Tage nicht erlaubt, an dem von derselben Person, von der die Votivmesse zu halten ist, eine liturgische Feier mit dem Rang I. oder II. Klasse ist. In diesem Falle ist an Stelle der Votivmesse die Messe des liturgischen Tages zu nehmen. Trifft aber ein liturgischer Tag III. oder IV. Klasse zu, so kann der Priester entweder die Tagesmesse oder die entsprechende Votivmesse zelebrieren, ohne Gedächtnis des Votivheiligen in einem der beiden zur Wahl gestellten Meßformulare. Man unterscheidet Votivmessen I., II., III. und IV. Klasse, die jeweils nur an den liturgischen Tagen derselben und der niederen Rangklasse erlaubt sind.

Zu den Votivmessen II. Klasse zählen u.a.:
  • die Bittmesse an den Bittagen
  • Messen von der äußeren Feier bestimmter Feste
  • die Messe bei besonderen Anlässen oder Jubiläen
  • die Messe für Braut und Bräutigam

Diese Votivmessen II. Klasse haben Gloria (außer wenn die Messe in violetten Gewändern stattfindet), kein Credo (an einem Sonntag oder innerhalb der Weihnachtsoktav ist aber das Credo einzulegen) und nur eine Kommemoration.

Zu den Votivmessen III. Klasse zählen:

  • die Votivmesse von Jesus Christus, dem ewigen Hohenpriester am ersten Donnerstag oder Samstag eines jeden Monats
  • die Herz-Jesu-Votivmesse am ersten Monatsfreitag
  • die Votivmesse vom Unbefleckten Herzen Mariä am ersten Samstag eines jeden Monats

Diese Votivmessen III. Klasse haben immer Gloria, aber nie Credo, sie lassen zwei Kommemorationen zu.

Votivmessen IV. Klasse endlich sind Messen,

  • die der Priester aus einem rechten Grund für seine Anliegen oder die der Gläubigen feiert.

Diese Votivmessen haben Gloria nur in den Messen von den hll. Engeln und in den Muttergottesmessen, die an einem Samstag gehalten werden. Außer der Meßoration können noch zwei andere Orationen gebetet werden. Credo aber findet nie statt.

In manchen Diözesen ist während des Advents eine eigene Roratemesse erlaubt; hierfür wird die Samstagsmesse zu Ehren der allerseligsten Jungfrau im Advent genommen. Die Einzelbestimmungen sind für die Diözesen verschieden, doch wird die Roratemesse zumeist als Votivmesse II. Klasse gehalten werden.

Von den Totenmessen

Zu den Totenmessen sei bemerkt:
  1. Eine Totenmesse ist nach dem Begräbnis im allgemeinen an allen Tagen, mit Ausnahme einiger hoher Fest- und Feiertage, gestattet.
  2. Eine Seelenmesse am dritten, siebten und dreißigsten Tage nach dem Tode oder Begräbnis sowie am Jahrestag derselben ist an den liturgischen Tagen I. und II. Klasse nicht erlaubt.
  3. Gewöhnliche Seelenmessen können nur an den Wochentagen IV. Klasse gehalten werden, die nicht in die weihnachtliche Zeit (bis zum 13. Januar einschließlich) fallen.

Von der Gebärdensprache in der römischen Meßfeier

  1. Nebst der lateinischen, vielen fremden und «toten» Wortsprache verwendet die Liturgie eine lebendige, allgemeinverständliche Gebärdensprache. Sie macht die Meßfeier zu einer «augenscheinlichen» und anschaulichen heiligen Handlung, die darum auch die schlichtesten Bildungsstufen gläubiger Teilnehmer zum seelischen Mitbegehen anregen und gewinnen kann. Täglich kündet die gottesdienstliche Gebärdensprache dem Reifsten ständig Tiefen des «Geheimnisses». Gebärdensprache ist dem geist- und sinnenbegabten Menschen naturnotwendig, auch in der Gottesverehrung, und da namentlich im Gemeinschaftsgottesdienst. Gebärde wirkt eben oft noch bindender und verbindender als das Wort. Vielfach sind Gebärde und Wort miteinander geeint zu einem Vollausdruck und Vollsinn. Naturgemäß findet sich Gebärdensprache allgemein in den Menschheitsreligionen; in großartiger Entfaltung besonders im alttestamentlichen Gottesdienst, der in manchem spendend und vorbildend auf die Ausgestaltung des neutestamentlichen einwirkte (Andeutungen und Beispiele in alttestamentlichen Stücken des Meßbuches). Gleich der römisch-liturgischen Wortsprache ist auch die Gebärdensprache edel und streng geregelt, sinn- und weihevoll, klar und folgerichtig, ernst, ruhig und gemessen, dabei aber von wechselnder Mannigfaltigkeit und Abstufung. Wie in der gottesdienstlichen Tracht wirkt auch hier alter reiner Formensinn nach und vermittelt und erhöht ihn wiederum. Durch die heiligen Gebärden erlangt der christliche Leib so recht Stellung, Weihe und erbauenden Einfluß im Gottesdienst. Auch hier gilt: «Verherrlicht Gott in euerm Leibe» (1 Kor. 6, 20).

    Im 5. Kap. (n. 7) seiner Schrift «Von der Totenpflege» sagt der hl. Augustinus († 430): «…Die Betenden stellen auf sinnfällige Weise dar, was sie übersinnlich empfinden… Und wunderbar! Jene äußeren sichtbaren Bewegungen des Leibes, wie sie nicht ohne vorhergehende Gemütsbewegung geschehen, steigern so hinwiederum diese innere unsichtbare Bewegung, woraus sie hervorgingen.»

  2. Stehen ist die Grundhaltung des opfernden Priesters bei der Meßfeier, wo er betend und opfernd im Namen Christi des Mittlers waltet, der am hl. Kreuze aufrecht betend und sich blutig opfernd dem Vater darbrachte. Beim Kreuze «stand» Maria, die Mutter. Im Altertum standen auch im Abendland die Teilnehmer am Hochamt (z.T. im Kanon tief verbeugt). Stehen aller – als Gebärde der Ehrfurcht (Aufstehen) und des ehrfürchtigen Horchens – stets bei den Evangelienlesungen (Wort Christi) der hl. Messe.

    Verneigen. Am Altare vollzieht der Priester im Geiste heiliger Huldigung und Verehrung zahlreiche Verneigungen in dreifacher Abstufung: einfache Kopfneigung, Schulterverneigung, Verneigung des Oberleibes (= tiefe Verneigung), je nach Grund und Ziel dieser Ehrenbezeigungen.

    Weitergehenden anbetenden Sinn haben die meisten Kniebeugungen des Priesters in der Messe: so von der hl. Wandlung ab vor den heiligen Opfergestalten, beim letzten Evangelium und im Glaubensbekenntnis bei Nennung des herablassenden und erhebenden hl. Menschwerdung des Gottessohnes. Bittenden Bußgeist äußert in der Fastenzeit die Kniebeugung beim Tractus der Fastenmessen am Montag, Mittwoch und Freitag. Das Volk hört gemäß späterer liturgischer Regel die hl. Messe kniend (ausgenommen die Evangelien).

    Auf dem Boden Liegen ist noch Brauch der Empfänger der höheren Weihen in der Weihemesse bei der Allerheiligenlitanei, im Sinne demütigster Bitte und Schutzbefehlung; am Karfreitag unter tiefstem Schweigen vor dem entblößten Hochaltar zu Beginn der Todesfeier des Herrn; wohl sprechendstes Wort der stummen Gebärdensprache.

    Würdevolles Sitzen ist die Haltung des ruhigen besinnlichen Hörens und Erwägens der Predigt und bei einigen Meßgesängen.

    Wendung. In der hl. Messe wendet sich der Priester von der Seite her öfters zum beherrschenden Altarkreuz hin; im levitierten Hochamt zum ähnlich gewürdigten Evangelienbuch bei der Evangelienabsingung. Mehrmals kehrt sich der Priester unter liebender Handentfaltung eigens dem mitfeiernden Volke zu: grüßend, bittend, segnend.

    Augen. Seinen Blick hält der Priester auf Buch und Altar gesenkt, nach der hl. Wandlung mehrmals eigens auf die Hostie. Öfters richtet sich das Auge empor zum Altarkreuz; zum Himmel (namentlich vor dem Schlußsegen wie vor der Brotverwandlung in Anlehnung an das Beispiel Christi): zu den seit dem Mittelalter bei der Wandlung feierlich hocherhobenen heiligen Gestalten. Wie die Ostung des Kirchenbaues liebt die Liturgie die Ostung des Blickes: d.h. nach der Himmelsrichtung des verlorenen und ersehnten Paradieses, des Sonnenaufganges (Sinnbild Christi), der Auffahrt und erwarteten Wiederkunft des Herrn.

    Handgebärden: Anlegen der gefalteten Hände an den Altar (sinnbildliche Einigung mit Christus), Auflegen der Hände auf Altar und Meßbuch, ferner über die Opfergaben kurz vor ihrer Verwandlung. Erwartende Erhebung und Ausbreitung der Hände und Arme nach altchristlichem Brauch, besonders bei den alten römischen Hauptgebeten und namentlich während des Kanonhochgebetes. Inniges Falten der aufwärts gerichteten Hände (beliebte altgermanische Gebärde) mit Daumenkreuzung als Ausdruck der Gotthörigkeit; gemäß der Antwort des hl. Papstes Nikolaus I. (858 – 867) an die Bulgaren umschließt die Händefaltung als eine Art reuiger Selbstfesselung die Bitte um Bewahrung vor ewiger Höllenfesselung (c. 54). Verwendung der rechten Hand zum schuldbekennenden und sühnenden Klopfen an die Brust und bei den vielfältigen Bekreuzungen und Segnungen im hl. Opfer. Mit der Rechten auch die hl. Beräucherungen im Hochamt. Aus der einzigartigen Stellung der Hand in der heiligsten Handlung erhellt so recht die sinnbildliche Handwaschung bei der Opferung. Dem Volk zugewandtes Öffnen und Schließen der Hände deutet auf fürbittendes Grüßen und Zusammenschluß im hl. Opferdienst der Gottesfamilie.

    Der gottesdienstliche Kuß ist Ausdruck und Sinnbild heiliger Verehrung und Liebe. Den Altar als Opferstätte, Gottestisch, Heiligengrab, Sinnbild Christi küßt der Priester (bereits seit dem 13. Jahrh.) im gewöhnlichen Hochamt neunmal. Im levitierten Hochamt Friedenskuß an den Diakon zum Weiterspenden, früher auch an und durch das Volk, worauf noch Kaiser Karl V. (1519 – 1556) fromm und weise drang. Der Priester küßt im Meß- oder Evangelienbuch das «Wort Christi» des betreffenden Tages; vor der Hostienbrechung und dem Pax-Ritus auch die Patene; früher mitunter die hl. Hostie selber in beseligendem Frieden mit und aus Christus.

  3. Die vertrauteste und häufigste Gebärde in der hl. Messe ist das Kreuzzeichen, was so ganz und innerlichst mit ihrem Wesen und Ziel übereinstimmt. «Sooft ihr dieses Brot eßt und diesen Kelch trinkt, sollt ihr den Tod des Herrn verkünden, bis er kommt», mahnt der hl. Paulus (1 Kor. 11, 26). Und dies ist ja der belebende Kreuzestod, der unblutig und unsichtbar in der eucharistischen «Geheimnisfeier des Todes unseres Herrn» stets Gegenwart wird. Dabei ist das Kreuz auf Hostie und Altar und Gewändern erinnerndes Opferzeichen Christi, das mit der Hand gebildete überdies meist auch segnendes. Es zeigt in der hl. Messe gerade bei der Selbstbekreuzung eine doppelte Gestalt: die sog. «große», mittelalterlich-«lateinische», und die altchristliche «kleine», die um 200 laut Tertullians «Vom Soldatenkranz» (Kap. III) im christlichen Privatleben schon tagaus, tagein üblich war. Die gewöhnliche aufrechte Gebetsstellung mit ausgebreiteten Händen war eine Kreuzesstellung und –erinnerung. Der hl. Maximus von Turin († ca. 465) belehrte in seiner 50. Homilie das Volk: «Wenn der Mensch seine Arme erhebt, formt er ein Kreuz; und darum haben wir die Vorschrift, mit erhobenen Händen zu beten, damit wir auch durch Gebärden unserer Glieder das Todesleiden unseres Herrn bekennen; wir werden nämlich alsdann leichter erhört, wenn der Leib Christum nachbildet, von dem unser Geist kündet.»

    Diese Kreuzesstellung verläßt der Priester in der Messe oft nur, um das Kreuzzeichen mit der Rechten zu bilden. Es begegnet schon in der stillen Messe dem aufmerksamen Auge über vierzigmal; so gleich zum Beginn; am Schluß beim Segen über das Volk, anschließend Bekreuzung des Altares oder des letzten Evangeliums mit letzter Selbstkreuzung. In der beidesmaligen Bekreuzung des Evangelientextes verknüpft sich augenfällig das Kreuzzeichen mit dem Evangelium als «dem Wort vom Kreuze» (Kor.. 1, 18). Unter den 11 (bzw. 13) Selbstbekreuzungen vollzieht der Priester eine mit der Patene vor der Hostienbrechung, und bei der hl. Kommunion je eine mit den beiden hll. Gestalten unmittelbar vor deren Genuß. Gleicherweise segnet der Priester mit der kleinen hl. Hostie jeden Empfänger. Mit der hl. Eucharistie «werden wir vom Kreuze her genährt» (hl. Augustinus, Psalmenerklärung zu Ps. 100,9). Bei der Opferung wird mit den erhobenen, dann gesenkten Opferelementen je ein Kreuz gezogen. Im Kanon vor der hl. Wandlung zwölf Kreuze über die Opfergaben, nach der hl. Wandlung zehn, die so recht sinnfällig und nachdrücklich auf das gegenwärtig gewordene Kreuzopfer hindeuten. Sechsmal formt der Priester das Opferzeichen des Kreuzes mit dem Opferleib des Herrn selbst: dreimal mit einem Hostienteil beim Friedenswunsch vor der Mischung der hll. Gestalten und mit der ungeteilten Hostie fünfmal am Kanonschluß vor der «kleinen» Erhebung der beiden Opfergestalten unter erhabenem Gotteslob. So erscheint das eucharistische Kreuzopfer in allen seinen Teilen von Kreuzgebärden durchwirkt und umkleidet.

Liturgie und Gesang

  1. Seitdem der göttliche Heiland nach der Einsetzung der heiligen Eucharistie im Abendmahlssaale, nach dem ersten heiligen Meßopfer, mit seinen Jüngern den Hymnus gesungen, seitdem der hl. Paulus die Gemeinde von Ephesus zum Lobsingen in der Freude des Heiligen Geistes aufgefordert hat, war es auch immer der Gesang, der die christliche Liturgie verklärte.
    Das mußte so kommen. Das Sich-eins-Wissen und –eins-Fühlen mit Christus, das Beseligende, das er mit der Gotteskindschaft in die Seelen gesenkt, die Glut der Gottesliebe, die er in den Herzen entzündet hat, das Verbundensein mit der Liturgie des Himmels und mit ihren Liedern, wie sie der hl. Johannes gehört hat, das mußte dazu drängen, daß die heiligen Texte in gehobener Sprache, in heiligem Gesang zum Vortrag kommen.

    So sind im Laufe der Jahrhunderte Melodien entstanden, die das Gepräge der Heiligkeit an sich tragen und auch als Meisterwerke der Kunst immer mehr bewundert werden. Man nennt sie Choral, weil die meisten von ihnen im Chore in der Nähe des Altares und von dem dort versammelten Chore der Kleriker gesungen werden. Man nennt sie auch Gregorianischen Gesang, weil der hl. Papst Gregor d. Gr. sich um diese Lieder Verdienste erworben hat.

  2. Aber nicht bloß die Kleriker sangen in der Kirche. Auch das Volk nahm an dem Gesange regen Anteil. So soll es jetzt wieder werden. Das ist der sehnlichste Wunsch der beiden Päpste Pius X. und Pius XI. Letzterer verordnete in einem an die ganze Kirche gerichteten Schreiben folgendes: «Damit die Gläubigen mehr aktiv am Gottesdienste teilnehmen, muß der Gregorianische Choral, soweit er für das Volk in Betracht kommt, bei diesem wieder frommer Gebrauch werden . . . Die Gläubigen sollen nicht als Fremde oder als stumme Zuschauer an den heiligen Zeremonien teilnehmen, sondern, ganz ergriffen von der Schönheit der Liturgie, sollen sie ihre Stimme im Wechselgesang mit der des Priesters und des Sängerchores ertönen lassen.»

    Hier eröffnet der Heilige Vater ein weites Arbeitsfeld. Das Volk soll wieder in innige Verbindung kommen mit dem Priester am Altare. Jeder Zuruf und jede Antwort macht diese Verbindung inniger und stärker und dem Singen der alten Kirche gleich, das, wie der hl. Ambrosius sagt, so feierlich und gewaltig war wie das Rauschen des Meeres. So soll die betende Kirche auch zur singenden Kirche werden. Sie wird aber nur dann ihre Aufgabe richtig lösen, wenn sie auch beim Gesange die betende, mit der eucharistischen Opferfeier verbundene Kirche bleibt und auch ihren Gesang mit den heiligen Engeln als heilige Opfergabe zum Altare bringt.