INTROIBO Abteikirche AD ALTARE DEI
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Von den Totenmessen

Zu den Totenmessen sei bemerkt:
  1. Eine Totenmesse ist nach dem Begräbnis im allgemeinen an allen Tagen, mit Ausnahme einiger hoher Fest- und Feiertage, gestattet.
  2. Eine Seelenmesse am dritten, siebten und dreißigsten Tage nach dem Tode oder Begräbnis sowie am Jahrestag derselben ist an den liturgischen Tagen I. und II. Klasse nicht erlaubt.
  3. Gewöhnliche Seelenmessen können nur an den Wochentagen IV. Klasse gehalten werden, die nicht in die weihnachtliche Zeit (bis zum 13. Januar einschließlich) fallen.


Abtei Mariawald