Zu den Totenmessen sei bemerkt:
 
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Eine Totenmesse ist nach dem Begräbnis im allgemeinen an allen Tagen, mit Ausnahme einiger hoher Fest- und Feiertage, gestattet.
 
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Eine Seelenmesse am dritten, siebten und dreißigsten Tage nach dem Tode oder Begräbnis sowie am Jahrestag derselben  ist an den liturgischen Tagen I. und II. Klasse nicht erlaubt.
 
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Gewöhnliche Seelenmessen können nur an den Wochentagen IV. Klasse  gehalten werden, die nicht in die weihnachtliche Zeit (bis zum 13. Januar einschließlich) fallen.
 
  
  
Abtei Mariawald
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