Votivmessen (missae votivae) heißen jene Messen, die mit der Messe vom betreffenden liturgischen Tag oder von einem diesem Tag eigenen Gedächtnis nicht übereinstimmen. Es können seini
- Votivmessen von den Geheimnissen des Herr
- von der Mutter Gottes
- von den hll. Engeln
- von den im römischen Heiligenverzeichnis stehenden Heiligen
- in verschiedenen Anliegen
Es dürfen aber keine Votivmessen gehalten werden, die sich auf die Geheimnisse des Lebens Christi und der Gottesmutter beziehen, mit Ausnahme der Votivmesse von der Unbefleckten Empfängnis Mariä. Als Meßformular wird in der Regel das des betreffenden Festes genommen. Liegt im Meßbuch kein eigenes Meßformular vor, so ist ein entsprechendes Formular aus dem Commune Sanctorum zu nehmen. Jede Votivmesse ist an dem Tage nicht erlaubt, an dem von derselben Person, von der die Votivmesse zu halten ist, eine liturgische Feier mit dem Rang I. oder II. Klasse ist. In diesem Falle ist an Stelle der Votivmesse die Messe des liturgischen Tages zu nehmen.
Trifft aber ein liturgischer Tag III. oder IV. Klasse zu, so kann der Priester entweder die Tagesmesse oder die entsprechende Votivmesse zelebrieren, ohne Gedächtnis des Votivheiligen in einem der beiden zur Wahl gestellten Meßformulare.
Man unterscheidet Votivmessen I., II., III. und IV. Klasse, die jeweils nur an den liturgischen Tagen derselben und der niederen Rangklasse erlaubt sind.
Zu den
Votivmessen II. Klasse zählen u.a.
- die Bittmesse an den Bittagen
- Messen von der äußeren Feier bestimmter Feste
- die Messe bei besonderen Anlässen oder Jubiläen
- die Messe für Braut und Bräutigam
Diese Votivmessen II. Klasse haben Gloria (außer wenn die Messe in violetten Gewändern stattfindet), kein Credo (an einem Sonntag oder innerhalb der Weihnachtsoktav ist aber das Credo einzulegen) und nur eine Kommemoration.
Zu den
Votivmessen III. Klasse zählen
- die Votivmesse von Jesus Christus, dem ewigen Hohenpriester am ersten Donnerstag oder Samstag eines jeden Monats
- die Herz-Jesu-Votivmesse am ersten Monatsfreitag
- Votivmesse vom Unbefleckten Herzen Mariä am ersten Samstag eines jeden Monats
Diese Votivmessen III. Klasse haben immer Gloria, aber nie Credo, sie lassen zwei Kommemorationen zu.
Votivmessen IV. Klasse sind Messen,
- die der Priester aus einem rechten Grund für seine Anliegen oder die der Gläubigen feiert
Diese Votivmessen haben Gloria nur in den Messen von den hll. Engeln und in den Muttergottesmessen, die an einem Samstag gehalten werden.
Außer der Meßoration können noch zwei andere Orationen gebetet werden. Credo aber findet nie statt.
In manchen Diözesen ist während des Advents eine eigene Roratemesse erlaubt; hierfür wird die Samstagsmesse zu Ehren der allerseligsten Jungfrau im Advent genommen. Die Einzelbestimmungen sind für die Diözesen verschieden, doch wird die Roratemesse zumeist als Votivmesse II. Klasse gehalten werden.